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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Reisende,

bitte lest euch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise gut durch. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dir und der socialbnb GmbH, nachfolgend „socialbnb“ genannt, zu Stande kommenden Vertrages. Diese Geschäftsbedingungen gliedern sich in 2 Teile:

Teil I: Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Plattform socialbnb

Teil II: Reisebedingungen für Pauschalreisen der socialbnb GmbH / socialbnb

Wir verweisen außerdem auf das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach §651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Anhang.


Teil I: Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Plattform socialbnb


1. ANWENDUNG

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Onlineplattform www.socialbnb.org (nachfolgend „Socialbnb Plattform“), die durch die

  • socialbnb GmbH
  • Weyertal 109
  • 50931 Köln
  • Email: info@socialbnb.de
  • Tel: +49 151 12608767

(nachfolgend „Socialbnb“ genannt)

den Nutzern der Socialbnb Plattform nach diesen AGB zur Verfügung gestellt wird.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Nutzern akzeptiert Socialbnb in Bezug auf das Vertragsverhältnis zwischen Socialbnb und dem jeweiligen Nutzer nicht. Dies gilt auch, wenn Socialbnb der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.


2. NUTZER

2.1 Nutzer der Socialbnb Plattform müssen mindestens 18 Jahre und voll geschäftsfähig sein.

2.2 Nutzer der Socialbnb Plattform können zum einen solche sein, die eine Übernachtungsmöglichkeit über die Socialbnb Plattform buchen wollen (nachfolgend „Gäste“).

2.3 Nutzer der Socialbnb Plattform können zum anderen dem Wohle der Allgemeinheit dienende Organisationen im sozialen oder ökologische Bereich sein, die den Gästen über die Socialbnb Plattform die Möglichkeit bieten, Übernachtungen bei ihnen zu buchen (nachfolgend „Gastgeber“). Socialbnb wird jeweils vor der Registrierung (Ziffer 3) prüfen, ob der für die Registrierung erforderliche Satus „einer dem Wohle der Allgemeinheit dienende Organisation im sozialen oder ökologische Bereich“ vorliegt. Socialbnb ist dazu berechtigt, entsprechende Unterlagen zum Nachweis von dem jeweiligen Gastgeber anzufordern.

2.4 Nutzer können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


3. REGISTRIERUNG ZUR NUTZUNG DER SOCIALBNB PLATTFORM

3.1 Registrierung von Gästen

3.1.1 Um Übernachtungen über die Socialbnb Plattform buchen zu können, muss sich der Gast registrieren. Dazu muss der Gast zunächst im Registrierungsformular die dort angefragten Daten eingeben. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht nicht, Socialbnb ist berechtigt, Anträge auf Registrierung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3.1.2 Nach Angabe der bei der Registrierung erfragten Daten durch den Gast werden diese von Socialbnb auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus der Sicht von Socialbnb korrekt und bestehen aus Sicht von Socialbnb keine sonstigen Bedenken, schaltet Socialbnb den beantragten Zugang frei und der Gast wird zu seinem Socialbnb Account weitergeleitet.

3.1.3 Im Verlauf des Registrierungsvorgangs wird der Gast gebeten, seine E-Mail-Adresse und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Zugangsdaten kann der Gast sich nach der Freischaltung seines Zugangs auf der Socialbnb Plattform einloggen.

3.2 Registrierung von Gastgebern

3.2.1 Um Übernachtungsmöglichkeiten auf der Socialbnb Plattform anbieten zu können, muss sich der Gastgeber registrieren. Ein Anspruch auf die Registrierung besteht nicht, Socialbnb ist berechtigt, Anträge auf Registrierung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3.2.2 Vor der eigentlichen Registrierung erfolgt ein Videocall zwischen Socialbnb und dem Gastgeber, um festzustellen, ob der Gastgeber die von Socialbnb geforderten Voraussetzungen „einer der Allgemeinheit dienende Organisation im sozialen oder ökologische Bereich“ entspricht. Möchte Socialbnb den Gastgeber nach diesem Videocall als Gastgeber auf der Socialbnb Plattform aufnehmen, sendet Socialbnb dem jeweiligen Gastgeber eine Einladung zur Registrierung.

3.2.3 Nach Angabe der bei der Registrierung erfragten Daten durch den Gastgeber werden diese von Socialbnb auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus der Sicht von Socialbnb korrekt und bestehen aus Sicht von Socialbnb keine sonstigen Bedenken, schaltet Socialbnb den beantragten Zugang frei und der Gastgeber wird zu seinem Socialbnb Account weitergeleitet.

3.2.4 Im Verlauf des Registrierungsvorgangs wird der Gastgeber gebeten, seine E-Mail Adresse und ein Passwort anzugeben. Mit diesen Zugangsdaten kann der Gastgeber sich nach der Freischaltung seines Zugangs auf der Socialbnb Plattform einloggen.


4. LEISTUNG VON SOCIALBNB

4.1 Socialbnb bietet Gastgebern die Möglichkeit über die Socialbnb Plattform Übernachtungsmöglichkeiten einzustellen, potentiellen Gästen anzubieten und mit diesen Verträgen zur Übernachtung zu schließen.

4.2 Socialbnb bietet selbst keine Übernachtungsmöglichkeiten an, sondern stellt nur die Socialbnb Plattform zur Verfügung, über die Gäste und Gastgeber einen Vertrag in Bezug auf die Übernachtungsmöglichkeiten schließen können. Die Gastgeber erbringen die angebotenen Leistungen daher direkt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und Verantwortung gegenüber den Gästen.

4.3 Der Vertragsschluss in Bezug auf die Übernachtungsmöglichkeiten findet ausschließlich zwischen dem jeweiligen Gastgeber und seinen jeweiligen Gästen statt, die eine Übernachtung beim Gastgeber buchen. Zwischen Gastgebern und Gästen gelten daher in Bezug auf die Übernachtungsmöglichkeiten, einschließlich der Möglichkeit die gebuchte Übernachtung zu stornieren, ausschließlich die Bestimmungen des zwischen ihnen abgeschlossenen Vertrages zur Anmietung des Übernachtungsmöglichkeit.

4.4 Socialbnb kann weiter auf der Socialbnb Plattform Gästen die Möglichkeit zur Verfügung stellen, die Übernachtungsmöglichkeit und ihren Aufenthalt dort zu bewerten („Gästeinhalte“).


5. PFLICHTEN VON GÄSTEN UND GASTGEBERN

5.1 Pflichten von Gastgebern

5.1.1 Gastgeber sind allein für ihre Angebote und die dem Gast gegenüber erbrachten Leistungen verantwortlich. Gastgeber sind verpflichtet aktuelle, vollständige und genaue Informationen anzugeben und aufzubewahren, wenn sie ihre Einträge veröffentlichen (z. B. genaue Beschreibung, Standort, Verfügbarkeit usw.) oder Socialbnb solche Inhalte zur Verfügung stellen.

5.1.2 Socialbnb kann es Gastgebern nach eigenem Ermessen ermöglichen, Inhalte wie Text, Fotos, Audio, Video oder andere Materialien und Informationen in Bezug auf die von diesen angebotenen Übernachtungsmöglichkeiten auf oder über die Socialbnb Plattform zu erstellen, hochzuladen und so zu veröffentlichen, zu posten und zu speichern ('Gastgeberinhalte').

5.1.3 Gastgebern gewährleisten, dass alle Informationen, die sie über die Socialbnb Plattform zur Verfügung stellen richtig und aktuell sind. Sie sind weiter verpflichtet, Socialbnb unverzüglich über etwaige Änderungen zu informieren und für einen reibungslosen Ablauf für die Übernachtung ihrer Gäste zu sorgen, also insbesondere verantwortungsbewusst mit diesen kommunizieren, für eine reibungslose Zahlungsmöglichkeit und für einfache Abläufe bei der Nutzung der Übernachtungsmöglichkeit für ihre Gäste sorgen. Gastgeber stehen weiter dafür ein, dass die von den Gästen gezahlten Entgelte für die Übernachtung für den vordefinierten dem Wohle der Allgemeinheit dienenden Zweck verwendet werden.

5.1.4 Erhält ein Gastgeber die Reservierungsanfrage eines Gastes (siehe Ziffer 6.3.2) ist der Gastgeber verpflichtet, Socialbnb innerhalb von 72 Stunden nach Empfang der Reservierungsanfrage mitzuteilen, ob er über die angefragte Kapazität verfügt und ob er die Reservierung bestätigen will ('Kapazitätsbestätigung'). Die Kapazitätsbestätigung gilt als Annahme des Beherbergungsvertrages mit dem Gast die Übernachtungsmöglichkeit zu den in der Kapazitätsbestätigung niedergelegten Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

5.2 Pflichten von Gästen

5.2.1 Gäste sind verpflichtet, sich respektvoll gegenüber den Gastgebern und deren Mitarbeitern verhalten, die Arbeit des Gastgebers respektieren und die (Haus)Regeln des Gastgebers befolgen.

5.2.2 Soweit Gästen über Funktionen der Socialbnb Plattform ermöglicht wird, Bewertungen ihrer Übernachtungsmöglichkeit und ihres Aufenthaltes einzustellen müssen diese den Tatsachen entsprechen, wahrheitsgemäß und angemessen sein.

5.3 Gemeinsame Pflichten von Gästen und Gastgebern

5.3.1 Gäste und Gastgeber sind verpflichtet, sich jederzeit an jeweils geltendes Recht zu halten und insbesondere, alle Handlungen zu unterlassen,

  • die die Gesundheit anderer schädigen,
  • die andere sexuell belästigen,
  • die die Ehre anderer verletzen,
  • die andere diskriminieren
  • oder die das Eigentum, die Privatsphäre oder das geistige Eigentum anderer missachten.

5.3.2 Es liegt weiter in der Verantwortung des jeweiligen Gastes bzw. Gastgebers sicherzustellen, dass sein Zugang zu der Socialbnb Plattform und die Nutzung der auf der Socialbnb Plattform zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich durch den jeweiligen Gast bzw. Gastgeber selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des jeweiligen Gastes bzw. Gastgebers Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, hat der Gast bzw. Gastgeber Socialbnb unverzüglich zu informieren.


6. BUCHUNG DER ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT, VERTRAGSSCHLUSS

6.1 Socialbnb bietet Gästen die Möglichkeit, über die Socialbnb Plattform Übernachtungsmöglichkeiten bei Gastgebern zu buchen, die diese auf der Socialbnb Plattform anbieten.

6.2 Für diese Möglichkeit erhebt Socialbnb vom Gast bei dessen Vertragsschluss mit dem jeweiligen Gastgeber ein Serviceentgelt, wie näher in Ziffer 6.3.5 erläutert. Die Pflicht zur Zahlung des Serviceentgelt entsteht mit der erfolgreichen Vermittlung des Beherbergungsvertrages zwischen dem Gast und dem Gastgeber und ist unabhängig von einer späteren Stornierung der Buchung geschuldet. Im Falle einer Stornierung wird das Serviceentgelt von Socialbnb nicht zurückerstattet.

6.3 Buchung und Vertragsschluss

6.3.1 Um eine Übernachtungsmöglichkeit auf der Socialbnb Plattform zu buchen, muss der Gast zunächst auf der Socialbnb Plattform einen Gastgeber auswählen, die möglichen Reisedaten eingeben und dann auf die Schaltfläche „Weiter zur Buchung“ klicken.

6.3.2 Auf der nächsten Seite ist die Schaltfläche „Weiter zur Zahlung“ zu sehen. Mit Anklicken der Schaltfläche „Weiter zur Zahlung“ bestätigt der Gast gleichzeitig, Socialbnb gegenüber das Serviceentgelt (Ziffer 6.2) in Höhe von 15 Prozent der gesamten für die in der Kapazitätsbestätigung enthaltenen Übernachtungsmöglichkeit zu zahlenden (Entgelte einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger Gebühren, die direkt mit der Übernachtung verbunden sind, z.B. Kurtaxe) zu zahlen. Danach wird der Gast automatisch auf die Website des Zahlungsdienstleisters PayPal geleitet, über den das Serviceentgelt zu zahlen ist. Dadurch wird eine Reservierungsanfrage über die Socialbnb Plattform an den jeweiligen Gastgeber weitergeleitet. Die Reservierungsanfrage stellt ein verbindliches Angebot des Reisenden zum Abschluss des Beherbergungsvertrages dar, welches Socialbnb an den Gastgeber weiterleitet. Das Serviceentgelt wird einbehalten bis zur Bestätigung der Anfrage durch den Gastgeber.

6.3.3 Socialbnb wird den Zugang der Reservierungsanfrage unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt weder eine verbindliche Annahme eines Buchungsangebots noch ein verbindliches Angebot an den Gast zum Abschluss des Beherbergungsvertrages.

6.3.4 Socialbnb wird dem Gast innerhalb von 72 Stunden nach Absenden der Reservierungsanfrage mitteilen, ob der Gastgeber die angefragte Reservierung bestätigt hat. Ist dies der Fall, wird Socialbnb dem Gast mittels E-Mail eine sogenannte Kapazitätsbestätigung zusenden, die die Details der Buchung enthält.

6.3.5 Mit der Kapazitätsbestätigung wird das Serviceentgelt von 15 Prozent eingezogen von der angegeben Zahlungsmodalität.

6.3.6 Socialbnb wird die Buchung durch unverzügliche Übersendung einer Buchungsbestätigung an den Nutzer und den Gastgeber nochmals bestätigen.

6.3.7 Im Falle einer Stornierung der Übernachtung von Seiten der Gastgeber nach Abschluss der Buchung, wird das Serviceentgelt innerhalb von 5 Werktagen von socialbnb an die Reisenden erstattet. Im Falle einer Stornierung durch die Reisenden wird das Serviceentgelt von socialbnb nicht zurückerstattet.

6.4 Für den Vertrag zur Anmietung der Übernachtungsmöglichkeit gelten ausschließlich die zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen Vereinbarungen im Hinblick auf die jeweilige Buchung. Socialbnb ist nicht Vertragspartner des Vertrages zur Anmietung der Übernachtungsmöglichkeit.

6.5 Socialbnb ist in den Zahlungsvorgang zwischen Gast und Gastgeber für die Übernachtungsmöglichkeit nicht involviert. Die konkreten Zahlungsmodalitäten für die gebuchte Übernachtungsmöglichkeit ergeben sich ausschließlich aus den zwischen dem Gastgeber und dem Gast getroffenen Vereinbarungen zur Anmietung der Übernachtungsmöglichkeit.

6.6 Die Vertragssprache des zwischen den Nutzern und Socialbnb abgeschlossenen Vertrages zur der Socialbnb Plattform und der über diese von Socialbnb angebotenen Leistungen ist Deutsch und Englisch.


7. UMFANG DER ERLAUBTEN NUTZUNG DER SOCIALBNB PLATTFORM

7.1 Die Nutzungsberechtigung der Nutzer beschränkt sich auf den Zugang zu der Socialbnb Plattform sowie auf die Nutzung der hierauf jeweils für sie verfügbaren Funktionen im Rahmen der Regelungen dieser AGB.

7.2 Für die Schaffung der im Verantwortungsbereich des Nutzers zur vertragsgemäßen Nutzung der Socialbnb Plattform notwendigen technischen Voraussetzungen ist der Nutzer selbst verantwortlich. Socialbnb schuldet keine diesbezügliche Beratung.

7.3 Soweit nicht in diesen AGB oder auf der Socialbnb Plattform eine weitergehende Nutzung ausdrücklich erlaubt oder eine entsprechende Funktionalität (z.B. Download Button) ermöglicht wird,

  • dürfen Nutzer die auf der Socialbnb Plattform verfügbaren Inhalte (nachfolgend „Socialbnb-Inhalte“), nur für persönliche Zwecke online abrufen und anzeigen.
  • ist es den Nutzern untersagt, die Socialbnb Inhalte ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, vorzuzeigen oder vorzuführen, zu veröffentlichen, auszustellen, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Ebenso ist es untersagt, Urhebervermerke, Logos und sonstige Kennzeichen oder Schutzvermerke zu entfernen oder zu verändern.

Diese Beschränkung gilt nicht für Gastgeber in Bezug auf deren eigene Gastgeberinhalte oder für Gäste in Bezug auf deren eingestellten Gästeinhalte.

7.4 Zum Herunterladen von Socialbnb-Inhalten („Download“) sowie zum Ausdrucken von Socialbnb-Inhalten ist der Nutzer nur berechtigt, soweit eine Möglichkeit zum Download bzw. zum Ausdrucken auf der Socialbnb Plattform als Funktionalität (z. B. mittels eines Download-Buttons) zur Verfügung steht.

7.5 Den Nutzern sind jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit der Socialbnb Plattform untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Insbesondere sind den Nutzern folgende Handlungen untersagt:

  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;
  • das Einstellen, die Verbreitung, das Angebot und die Bewerbung pornografischer, gegen Jugendschutzgesetze, gegen Datenschutzrecht und/oder gegen sonstiges Recht verstoßender und/oder betrügerischer Inhalte, Dienste und/oder Produkte;

7.6 Des Weiteren sind den Nutzern unabhängig von einem eventuellen Gesetzesverstoß bei der Einstellung eigener Inhalte auf der Socialbnb Plattform sowie bei der Kommunikation mit anderen Nutzer die folgenden Aktivitäten untersagt:

  • die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien;
  • die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen;
  • die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation die geeignet sind/ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit);
  • die Belästigung anderer Nutzer, z. B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Nutzers sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen;
  • die Aufforderung anderer Nutzer zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für kommerzielle oder rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke,
  • die Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe von auf der Socialbnb Plattform verfügbaren Inhalten, soweit dem jeweiligen Nutzer dies nicht ausdrücklich vom jeweiligen Urheber gestattet oder als Funktionalität auf der Socialbnb Plattform ausdrücklich zur Verfügung gestellt wird.

7.7 Socialbnb weist darauf hin, dass die Nutzungsaktivitäten der Nutzer im gesetzlich zulässigen Umfang durch Socialbnb überwacht werden können. Dies beinhaltet ggf. auch die Protokollierung von IP-Verbindungsdaten und Kommunikationsverläufen sowie deren Auswertungen bei einem konkreten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorliegenden AGB und/oder bei einem konkreten Verdacht auf das Vorliegen einer sonstigen rechtswidrigen Handlung oder Straftat.

7.8 Bei Vorliegen eines Verdachts auf rechtswidrige bzw. strafbare Handlungen ist Socialbnb berechtigt und ggf. auch verpflichtet, die Aktivitäten der Nutzer zu überprüfen und ggf. geeignete rechtliche Schritte einzuleiten. Hierzu kann auch die Zuleitung eines Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft gehören.


8. NUTZUNGSRECHTE

8.1 Nutzungsrechte von Socialbnb

8.1.1 Soweit als Funktionalität auf der Socialbnb Plattform vorhanden, dürfen Gastgeber unter Beachtung der Regelungen von Ziffern 5 und 7 und der nachfolgenden Regelungen Inhalte auf der Socialbnb Plattform einstellen und damit für Gäste verfügbar machen.

8.1.2 Mit dem Einstellen von solchen Inhalten räumt der Gastgeber Socialbnb jeweils ein unentgeltliches und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten ein, insbesondere

  • zur Speicherung der Inhalte auf den Servern von Socialbnb sowie deren öffentlicher Zugänglichmachung durch Anzeige der Inhalte auf der Socialbnb Plattform,
  • zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies für die Vorhaltung bzw. Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte erforderlich ist.
  • zu bearbeiten, zu vervielfältigen und in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, um für Socialbnb zu werben zur Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber anderen Nutzern gemäß Ziffer 8.2.

8.1.3 Soweit der jeweilige Nutzer von ihm eingestellten Inhalte wieder von der Socialbnb Plattform herunternimmt, erlischt das Socialbnb vorstehend eingeräumte Nutzungs und Verwertungsrecht mit Ausnahme des gemäß Ziffer 8.1.2 c) erteilten Nutzungsrechts. Socialbnb bleibt jedoch berechtigt, zu Sicherungs- und/oder Nachweiszwecken erstellte Kopien aufzubewahren. Die den anderen Nutzern an vom Gastgeber eingestellten Inhalten (Ziffer 8.2.) bereits eingeräumten Nutzungsrechte bleiben ebenfalls unberührt.

8.1.4 Der jeweilige Nutzer ist für den von ihm eingestellten Inhalt voll verantwortlich. Socialbnb übernimmt außer im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung keine Überprüfung der Inhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit, Aktualität, Qualität und Eignung für einen bestimmten Zweck.

8.1.5 Der jeweilige Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber Socialbnb daher, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Socialbnb eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt ist (z. B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Socialbnb Plattform einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach der Ziffer 8.1.2 zu gewähren.

8.1.6 Socialbnb behält sich das Recht vor, das Einstellen von Inhalten abzulehnen und/oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu sperren oder zu entfernen, sofern das Einstellen der Inhalte durch den Nutzer oder die eingestellten Inhalte selbst zu einem Verstoß gegen Ziffer 3, 7.5. und 7.6 geführt hat oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass es zu einem schwerwiegenden Verstoß gegen Ziffer 3, 7.5. und 7.6 kommen wird. Socialbnb wird hierbei jedoch auf die berechtigten Interessen des Nutzers Rücksicht nehmen und das mildeste Mittel zur Abwehr des Verstoßes gegen Ziffer 3, 7.5. und 7.6 wählen.

8.2 Nutzungsrechte von Nutzern

8.2.1 Socialbnb räumt Nutzern für die Dauer des jeweiligen Nutzungsvertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die Socialbnb Plattform einschließlich ihrer Inhalte gemäß der in diesen AGB niedergelegten Bedingungen zu nutzen.

8.3 Soweit Nutzer gemäß Ziffer 7.4 zum Herunterladen von Socialbnb-Inhalten sowie zum Ausdrucken von Socialbnb-Inhalten berechtigt sind, erhält der jeweiligen Nutzer an den von ihm ordnungsgemäß herunter geladenen bzw. ausgedruckten Socialbnb-Inhalten jeweils ein zeitlich unbefristetes und nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die Nutzung zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an den Socialbnb-Inhalten beim ursprünglichen Rechteinhaber (Socialbnb oder dem jeweiligen Lizenzgeber von Socialbnb).

8.4 Die zwingenden gesetzlichen Rechte (einschließlich der Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG) bleiben unberührt.


9. VERFÜGBARKEIT

9.1. Die Socialbnb-Plattform steht den Nutzern grundsätzlich rund um die Uhr zur Verfügung. Übergabepunkt ist der Ausgangsrouter von Socialbnb in das Internet. Hierfür gewährleistet Socialbnb eine Verfügbarkeit von mindestens 95% im Jahresmittel. Nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit fallen die regulären Wartungsfenster, die Socialbnb aber nach Möglichkeit so durchführt, dass die Nutzung nicht beeinträchtt wird.


10. HAFTUNG

10.1 Haftung der Nutzer

10.1.1 Die Nutzer haften gegenüber Socialbnb nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit in nachfolgender Ziffer 10.1.2 nichts Abweichendes geregelt ist.

10.1.2 Soweit ein schuldhafter Verstoß eines Nutzers gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere gegen Ziffer 5, 7.5. und 7.6, dazu führt, dass Socialbnb berechtigt von Dritten (einschließlich anderer Nutzern) in Anspruch genommen wird, stellt der betroffene Nutzer Socialbnb von solchen Ansprüchen frei.

10.2 Haftung von Socialbnb

10.3 Auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haftet Socialbnb gleich aus welchem Rechtsgrund wie folgt:

10.4 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Socialbnb sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes haftet Socialbnb unbeschränkt.

10.5 Bei einfacher Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Socialbnb haftet Socialbnb nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haftet Socialbnb der Höhe nach nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.


11. DATENSCHUTZ

Socialbnb verarbeitet bei der Erbringung der Leistungen von Socialbnb nach diesen AGB personenbezogene Daten der Nutzer. Socialbnb wird diese Verarbeitung im Rahmen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO vornehmen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der hier einsehbaren: Datenschutzerklärung von Socialbnb.


12. VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG

12.1 Für Nutzer, die Verbraucher sind, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter diesem Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist.

12.2 Socialbnb ist gesetzlich verpflichtet auf die E-Mail-Adresse von Socialbnb hinzuweisen. Diese lautet: info@Socialbnb.de.

12.3 Socialbnb informiert darüber, dass Socialbnb nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist.


13. RANKING

Die Übernachtugsangebote der Gastgeber werden auf der Socialbnb Plattform so dargestellt, dass das jeweils neueste eingestellte Übernachtungsangebot oben erscheint die anderen dann in der Reihenfolge des jeweiligen Einstellungsdatums. Die weitere Darstellung hängt dann davon ab, welche Filtermöglichkeiten der Gast einstellt, also z.B. Land, Thema, Preis, Zimmer, äteste, neueste, niedrigster Preis etc.


14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG DER NUTZUNG DER SOCIALBNB PLATTFORM

14.1 Gäste und Gastgeber können die Vereinbarung zur Nutzung der Socialbnb Plattform jederzeit kündigen, indem sie einfach ihren Socialbnb Account löschen.

14.2 Socialbnb ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis der Socialbnb Plattform mit dem jeweiligen Nutzer mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende zu kündigen. Kündigt Socialbnb das Nutzungsverhältnis mit einem Nutzer zu einer Zeit, zur der bereits über die Socialbnb Plattform geschlossene Verträge zwischen diesem Nutzer und anderen Nutzern zur Anmietung einer Übernachtungsmöglichkeit bestehen, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Nutzungsverhältnisses noch nicht beendet sind, gelten die Regelungen dieser AGB, noch fort bis der jeweils zuvor geschlossene Vertrag zur Anmietung einer Übernachtungsmöglichkeit beendet ist.

14.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund wird durch die Regelung der Ziffer 14.2 nicht berührt.


15. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

15.1 Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen Socialbnb und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

15.2 Ist der Nutzer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von Socialbnb in Bielefeld. Socialbnb ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß dieser AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.


Teil II: Reisebedingungen für Pauschalreisen der socialbnb GmbH / socialbnb

Vielen Dank für Ihr Ihre Buchung mit socialbnb GmbH ǀ Weyertal 109 ǀ D-50931 Köln ǀ Germany. Die nachfolgenden Reisebedin¬gungen gelten für Pauschalreiseverträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden. Die Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter (nachfolgend auch „socialbnb“) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB und füllen diese aus.


1. Abschluss des Vertrages

1.1 socialbnb erstellt dem Reisenden auf dessen Wunsch ein unverbindliches Reiseangebot. Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die schriftlich per Post oder auf dem elektronischen Wege per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseangebotsbeschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden vorliegen, verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

1.3 Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Buchungsinhalt ab, liegt ein neues Vertragsangebot vor, an welches der Reiseveranstalter für einen Zeitraum von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende dieses innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Annahmeerklärung bestätigt oder die Anzahlung erklärt.

1.5 Die von dem Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationspflichten über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen (gemäß Art. 250 § 3 Nr. 1,3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.6 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss folgendes: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von socialbnb erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung. c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche und englische Sprache. d) Soweit der Vertragstext von socialbnb im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde socialbnb den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. socialbnb ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht. h) Der Vertrag kommt durch den rechtzeitigen Zugang der Reisebestätigung von socialbnb beim Kunden zu Stande. (per E-Mail, inkl. der Zusammenfassung der Daten)

1.7 Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt und die Kündigung vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4 möglich.


2. Bezahlung

2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gefordert und angenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 5.2 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann, 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Vollständige Reiseunterlagen (wie Unterkunftsbuchungen, Aktivitäten) erhalten die Kunden erst nach Ausgleich des Reisepreises.

2.2 Leistet der Reisende die Anzahlung und die Zahlung des Restbetrages des Reisepreises nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl socialbnb zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten zu belasten.


3. Leistungs- und Preisänderung, Umbuchungen

3.1 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von socialbnb nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind vor dem Reisebeginn nur gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3 Der Reisende ist im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben berechtigt in einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Reisende hat die Wahl auf die Mitteilung zu reagieren oder nicht. Wenn der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzlichen Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierüber ist der Reisende in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise zu informieren.

3.4 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651 m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der im Gesetz genannten Kosten, wie z.B. Kerosinpreis, Devisenkosten und Steuern oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern:

3.5.1 Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungs¬betrag verlangen.

3.5.2 In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zu¬sätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von dem Reisenden verlangen. Werden die beim Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen-, Flughafen oder Parkgebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Der Reiseveranstalter hat den Reisenden in diesem Fall über die Preiserhöhung und deren Gründe, sowie die Berechnung der Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes auf einem dauerhaften Datenträger klar verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch den Veranstalter gesetzten Frist reagiert. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich Reisepreissenkungen aus den vorgenannten Kosten an den Reisenden nach Maßgabe des § 651 f Abs. 4 BGB auf dessen Verlangen weiterzugeben. Der Reisende kann eine solche Preissenkung insbesondere dann verlangen, wenn und soweit sich die oben genannten Kosten, die auch zu einer Preiserhöhung führen können, nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter geführt hat. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzuziehen. Den Nachweis, in welcher Höhe Verwaltungsaufgaben entstanden sind, hat der Reiseveranstalter zu führen. Ändert sich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Wechselkurs für die dieser Reise zugrundeliegenden Reiseleistungen und verteuert sich dadurch die Reise für den Reiseveranstalter, kann der Reisepreis in dem Umfang je Reiseteilnehmer erhöht werden, wie sich die Preiserhöhungen auf den Anteil der gebuchten Kapazität auswirkt. Im Falle einer nachträglichen Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unver-züglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhö¬hungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. In dem ersten Fall wird der Veranstalter die an ihn geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preis¬erhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Die mitgeteilte Preisänderung gilt als angenommen, wenn der Reisende nicht oder nicht innerhalb der durch den Veranstalter gesetzten Frist reagiert.

3.6 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Das gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat, in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Sofern der Reiseveranstalter auf Wunsch des Reisenden eine Umbuchung nach Ziffer 3.6 vornimmt, fällt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 30- € je Vorgang an, das zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung vom Reisenden zu bezahlen ist; über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reisende vor der Umbuchung informiert. Umbuchungswünsche des Reisenden ab 29 Tage vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4 zu den dort geltenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.


4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

4.1 Der Reisende hat die Möglichkeit jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber socialbnb zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.

4.2 Bei Rücktritt vor Reisebeginn durch den Reisenden oder tritt er die Reise nicht an steht socialbnb eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von dem Reiseveranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbare Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten des Reiseveranstalters sowie abzüglich dessen, was der Reiseveranstalter durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 29. Tag bis 22. Tage vor Reiseantritt: 30%, ab dem 21. Tag bis 15 Tage Reiseantritt: 40%, ab dem 14. Tag bis 7 Tage vor Reiseantritt: 50 % ab dem 6. Tag bis 2 Tage vor Reiseantritt: 55 % bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 75 % des Reisepreises.

4.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale.

4.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.

4.5 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

4.6 Innerhalb einer angemessenen Frist kann der Reisende auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter nicht später als 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur dann fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Der Reiseveranstalter hat dem Reisenden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. In diesem Fall gelten die o. g. Rücktrittsgebühren.

4.7 Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktritts-, Reiseabbruchs-, Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung


5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

5.1 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5.2 Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Die Mindestteilnehmerzahl wird in der Reiseausschreibung beziffert sowie der Zeitpunkt angegeben, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung wird die Mindestteilnehmerzahl sowie die späteste Rücktrittsfrist angegeben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, dem Reisende oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten


6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt


7. Mitwirkungspflichten des Reisenden

7.1 Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende in der Regel weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter vom Reiseveranstalter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom Reiseveranstalter in Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. der Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterreichtet. Der Vertreter vom Reiseveranstalter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

7.2 Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels der in § 651 i Abs. 2 BGB bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag nach § 651 l BGB kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.

7.3 Der Reiseveranstalter verweist auf die Beistandspflicht gemäß § 651 q BGB, wonach dem Reisenden im Falle des § 651 k Abs. 4 BGB oder aus anderen Gründen in Schwierigkeiten unverzüglich in angemessener Weise Beistand zu gewährleisten ist, insbesondere durch Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung, Unterstützung bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und Unterstützung bei der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten. Dabei bleibt § 651 k Abs. 3 BGB unberührt.


8. Haftung des Reiseveranstalter

8.1 Die vertragliche Haftung von socialbnb für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

8.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise vom Reiseveranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651 b, 651 c, 651 w und 651 y BGB bleiben hierdurch unberührt.

8.3 Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war.


9. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung und Information über Verbraucherstreitbeilegung

9.1 Ansprüche nach den § 651 i Abs. 3 Nr. 2 bis 7 BGB hat der Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Empfohlen wird eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger.

9.2 Ansprüche verjähren gemäß § 651 j BGB nach zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9.3 socialbnb weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass der Reiseveranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.


10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter steht dafür ein, den Reisenden über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes einschließlich der Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn er mit der Besorgung beauftragt wurde, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten. Der Reisende ist für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.


11. Allgemeines

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies keinen Einfluss auf den Bestand aller anderen Regelungen. Die Parteien werden eine neue, gültige Regelung treffen, die dem Willen und Sinn der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

Veranstalter:

  • socialbnb GmbH
  • Nils Lohmann
  • Co-Founder & CEO
  • Weyertal 109
  • D-50931 Köln
  • Germany
  • +49 151 1260 8767
  • www.socialbnb.org

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen, socialbnb GmbH die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die socialbnb GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. – Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. – Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die socialbnb GmbH, hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1 in 6189 Wiesbaden). abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung oder gegebenenfalls die zuständige Behörde kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der socialbnb GmbH verweigert werden. (Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de.)